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Haushaltsauflösung im Raum Gütersloh, Verl und Schloß Holte-Stukenbruck

Was interessiert Sie?

Benötigen Sie Unterstützung bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung im Raum Gütersloh, Verl und Schloß Holte-Stukenbruck ?

Wir sind Ihr erfahrener und zuverlässiger Partner für Haushaltsauflösungen
und Entrümpelungen. Diese oft schwierige und zeitaufwendige Aufgabe
übernehmen wir gerne für Sie.

Wir wissen, dass eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung kein leichter Schritt ist und oft mit belastenden oder persönlichen Geschichten verbunden ist. Daher gehen wir mit großer Einfühlsamkeit vor, garantieren höchste Diskretion und erledigen alle Aufgaben termingerecht. Selbst die aufwendigsten Aufträge führen wir kostengünstig für Sie aus.

E. Rama & Thomas Landau

Wir machen Menschen glücklich!

 

Unsere Vorgehensweise bei einer Haushaltsauflösung / Entrümpelung

1.Telefonat > Planung
Lernen wir uns im ersten Schritt kennen
2.Besichtigung > verbindliches Angebot
Schlüsselübergabe, was passiert mit den Inhalten
3.Ausführung
Zum gewünschten Zeitpunkt setzen wir um und informieren Sie
4.Übergabe
Persönliche Übergabe
5.Zahlung
Alle zufrieden! Nun erhalten Sie eine Rechnung von uns

Bewertungen auf Google

5.0
Basierend auf 78 Bewertungen
powered by Google
Sandra Grants
08:57 24 Apr 24
1A Haushaltsauflösung kann ich nur sehr empfehlen. Herr Landau ist ein sehr kompetenter Fachmann für diesen Bereich und er hat uns sein super gutes Team zur Haushaltsauflösung geschickt. Alles lief wie vorher besprochen gut ab. Sehr Vertrauenswürdig und freundlich.
Andreas Maron
19:17 10 Apr 24
schneller Termin, super schnelle Ausführung, fairer Preis - Handwerker, die zupacken können - vielen Dank!!
Marion N.
17:26 04 Apr 24
Hallo Herr Landau,wir waren mit Ihrer Leistung sehr zufrieden.L G
De Kapunkt
12:06 10 Mar 24
Alles schnell, zuverlässig und gründlich erledigt, unkomplizierte, freundliche und Sachkundige Beratung/Kontakt.Sehr zu empfehlen!Vielen Dank für die tolle Arbeit!
Shan Lanar
16:33 11 Jan 24
Absolut unkomplizierte Abwicklung. Kommunikation mit Herrn Landau und dem Büro zur Terminabsprache hat wunderbar geklappt. Zwar hatte ich die Wohnung bereits größtenteils selbst leergeräumt, aber eine Einbauküche ist halt am Ende oft ein Problem. 3 Mann, etwas über eine Stunde - weg war sie! Und das absolut freundlich und professionell.
Michael Köpf
18:50 17 Nov 23
Wir brauchten dringend einen Termin. was sollen wir sagen, diesen Termin haben wir sehr zeitnah bekommen und die Mitarbeiter, die gleich am nächsten Tag alle Arbeiten erledigt haben, die wir brauchten waren sachkundig und freundlich. Es war auch vom Preis her völlig in Ordnung. Wir können die Firma nur empfehlen und werden sie wieder beauftragen, sobald wir sie wieder benötigen und das wird recht bald sein.
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Referenzbilder

Die Highlights bei der Haushaltsauflösung

Die Übergabe erfolgt am Ende sauber bzw.“besenrein“
Wir nehmen von Ihnen keine Anzahlung. Erst nach der Übergabe erhalten Sie eine Rechnung.
Wir gehen würdevoll mit den Hinterlassenschaften um. Diese werden umweltgerecht entsorgt oder gespendet.
Wir entrümpeln über Wohnungen, Häuser, Garagen oder Gewerbeeinheiten einfach alles.

Video zur Haushaltsauflösung

Ozon Behandlung nach der Räumung

Was ist Ozon?

Ozon ist ein natürlich vorkommendes Gas, das durch eine Koronaentladung aus dem in der Umgebung vorhandenen Sauerstoff erzeugt wird – ähnlich wie bei einem Gewitter.

Nach etwa 90 Minuten zerfällt Ozon wieder und verwandelt sich in reinen Sauerstoff. Als aktiver Sauerstoff und gasförmiges Molekül ist Ozon ein äußerst starkes Oxidationsmittel. Diese Eigenschaft ermöglicht es ihm, alle Geruchsverursacher, Bakterien, Viren und andere Organismen zu vernichten.

Kommt Ozon in Kontakt mit Gerüchen, Bakterien oder Viren, wird das zusätzliche Sauerstoffatom freigesetzt und zerstört diese vollständig. Während dieses Prozesses wird das zusätzliche Sauerstoffatom aufgebraucht, sodass nur reiner Sauerstoff zurückbleibt. Es bleiben keine Gerüche, Bakterien oder Keime übrig.

FAQ rund um die Haushaltsauflösung

Einen eigentlichen Antrag für eine Haushaltsauflösung gibt es nicht. Wenn Sie der Betreuer der Person sind, deren Haushalt durch uns aufgelöst werden soll, so geht dies mittels einer Verfügung in einer Vorsorgevollmacht. Wenn der Betroffene unter Betreuung steht, so fällt es dem Betreuer zu, sich um die Haushaltsauflösung zu kümmern. Um die neue Unterbringung korrekt abzuwickeln muss dem Betreuer das Recht zu stehen in das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Betreuten einzugreifen. Werden Geschäfte über den Haushalt abgewickelt, darunter fällt auch die Veräußerung einzelner Gegenstände, muss eine Zuständigkeit für Vermögensangelegenheiten vorliegen.

Gerne stellen wir Ihnen eine Checkliste zu Ihrer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung im Todesfalle eines Angehörigen zur Verfügung. Grade in einer solchen, emotional belastenden Situation verliert man schon einmal den Überblick. Denken Sie unbedingt daran:

  • Krankenversicherung kündigen
  • Rentenkasse, Jobcenter, Versorgungsamt oder Arbeitgeber informieren und Kündigung einreichen
  • Miete, GEZ, Handyvertrag, Versicherungen, Festnetzanschluss, Abonnements und laufende Kosten kündigen
  • Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
  • Annonce mit Danksagung schalten
  • Freunde und Geschäftspartner kontaktieren und informieren
  • Rentenfortzahlung beantragen
  • Finanzamt benachrichtigen

Falls möglich mit dem Testament einen Antrag für die Erbscheine stellen
Auflösung des Haushalts bzw. Räumung der Wohnung durch Profis durchführen lassen
Einen Nachsendeantrag für die Post des Verstorbenen stellen

Diese Checkliste können Sie auch hier herunterladen.

Das Leben geht leider Wege, die niemand gerne kommen sieht oder mit einplanen möchte. Somit sind auch die Gründe für eine Haushaltsauflösung sehr unterschiedlich. Klar ist nur, dass am Ende eine Immobilie geräumt sein muss. Sei es um sie zu verkaufen, zu vermieten oder den eigentlichen Besitzern wieder zu übergeben. Wir entrümpeln für Sie und führen Ihre Haushaltsauflösung durch, ob nun im Falle einer Erbausschlagung, der dringend notwendigen Heimunterbringung eines lieben Angehörigen auf Grund eines Pflegefalls, nach einer Scheidung oder Trennung oder ausgelöst durch den traurigen Umstand eines Todesfalls.
Nichts ist kostenlos auf der Welt, auch eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung nicht. Uns entstehen durch das Entrümpeln immer Kosten durch folgende Punkte:
  • Entsorgungskosten
  • Personalkosten
  • Steuerliche Abgaben
  • Fahrtkosten
Je nach gesonderten Umständen kommen weitere Kosten durch die Durchführung der Entrümpelung oder Haushaltsauflösung hinzu. Fallen Sie bitte nicht auf Angebote über eine vermeintlich kostenlose Räumung, ohne entsprechendem Wertausgleich, rein. Am Ende winkt immer eine Rechnung und solch ein Geschäftsverhalten ist im höchsten Maße unseriös. Wir raten Ihnen von derartigen Angeboten Abstand zu nehmen.
Mit einem Erbantritt nehmen Sie automatisch und verpflichtend die Aufgabe an alle Angelegenheiten des Verstorbenen zu regeln. Die Haushaltsauflösung fällt ebenfalls darunter. Vor einer Wohnungsauflösung müssen allerdings in jedem Fall die Erbschaftsangelegenheiten geklärt sein. Sobald Sie das Erbe angenommen und den Erbschein erhalten haben, können Sie die weiteren Schritte in Angriff nehmen. Sollten neben Ihnen weitere Erben bestehen, so gilt es diese zu benachrichtigen. Alle Wertigkeiten und Erlöse aus der Haushaltsauflösung müssen mit diesen geteilt werden. Der wichtigste Schritt im Falle einer Mietwohnung nach Erhalt des Erbscheins ist es diese zu kündigen. Eventuell wird der Vermieter dafür von Ihnen eine Sterbeurkunde sehen wollen oder sogar einen durchs Amtsgericht ausgehändigten Berechtigungsschein. Rechtlich gilt auch hier die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (je nach Mietvertrag), allerdings haben Vermieter in so einem Fall Verständnis für eine beschleunigte Abwicklung.
Ohne eine Begehung der aufzulösenden oder zu entrümpelnden Wohnung ist darüber schwer Auskunft zu geben. Jede Immobilie ist anders, so wie jeder Mensch anders ist. Ausschlaggebend ist am Ende der Zustand der Wohnung, die Größe und die Menge des Besitzstandes. Wir machen Ihnen ein individuelles Angebot, schauen was verwertbar ist und geben ihnen ein schriftliches Angebot zum Festpreis.
Wir kategorisieren vorab, am besten direkt mit Ihnen, was entsorgt werden muss und was eventuell Sie oder andere noch gebrauchen können. Dinge, die Sie nicht behalten möchten, aber auch keinen wirklichen Wert zu weiteren Veräußerung haben, können Sie an soziale Verbände geben.
Im Todesfalle erlöschen alle Verträge. Allerdings müssen die entsprechenden Vertragspartner auch darüber unterrichten werden. Gleiches gilt, wenn ein Haushalt lediglich aufgelöst wurde. Sobald die Wohnung oder das Haus komplett geräumt sind, teilen Sie der Versicherung unmittelbar mit, dass der entsprechende Haushalt aufgelöst wurde. Dann wird der Vertrag ebenfalls aufgelöst. Eventuell müssen Sie hierfür Nachweise beim Versicherer bringen.

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